Aktuelles
- Eröffnung und Begrüßung durch die Präsidentin
- Bericht der Präsidentin über die Geschäftsjahre 2020 und 2021
- Bericht des Schatzmeisters
- Ergebnis der Kassenprüfungen 2020 und 2021
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Verschiedenes
Anträge zu Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor dem Termin der
Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Die fehlende Unterichtstunde der Montags- und Dienstagsgruppe wird im nächsten Jahr nachgeholt, für die Mittwochs- und Donnerstaggruppen fängt dann das neue Semester an.
Fortführung der Französischkurse
nur mit wirksamem Mund-Nasenschutz
Die Fortführung der von der DFG angebotenen Französischkurse,
die von Frau Dr. Mähringer Kunz durchgeführt werden,
ist nur unter der Voraussetzung möglich und verantwortbar,
wenn alle Teilnehmer während des gesamten Aufenthalts im Kursraum Mund und Nase mindestens mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz oder mit einer FFP 2 Maske bedeckt halten
(das insbesondere beim Sprechen und ggf. Niesen oder Husten).
Im Interesse des Eigen- und Fremdschutzes vor Ansteckung ist eine andere Maskenart z.B. eine Textilmaske für eine Teilnahme am Unterricht nicht ausreichend.
Diese Vorsichtsmaßnahme ist im Hinblick auf die hohen Infektionszahlen zum Schutze aller Kursteilnehmer geboten.
Wir bitten dringend dies zu beachten. Am 23.11.2020
Der Unterricht ist ab dem 1. November 2020 nur unter strikter Beachtung der folgenden
Hygienemaßregeln möglich (angeordnet durch die zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2020):
1. Maskenpflicht
Das bedeutet: Beim Betreten bis nach dem Verlassen des
Schulungsraumes ist ständig ein zertifizierter Mund-Nasenschutz,
der Mund und Nase bedeckt, zu tragen ist.
2. Abstandsgebot
Das heißt: Die Teilnehmer haben untereinander einen Abstand
von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
3. Kontakterfassung
Das heißt: Frau Mähringer-Kunz wird die Teilnehmer einer jeden
Unterrichtsstunde erfassen.
Eine mögliche Aerosol-Belastung der Raumluft ist durch Frischluftzufuhr zu
vermindern (beispielsweise durch LÜFTEN).
Um eine gegenseitige Ansteckungsgefährdung zu minimieren und
eine Untersagung der Fortführung des Unterrichts zu vermeiden,
ist die sehr genaue Einhaltung dieser Vorgaben geboten.
Frau Mähringer-Kunz ist durch die Aufsichtsbehörde verpflichtet,
die Einhaltung dieser Hygienemaßregeln sicherzustellen, und
Teilnehmer, die gegen diese Anordnung verstoßen, vom Unterricht auszuschließen.
Ab dem 15. Juni 2020 werden die Französichkurse wieder stattfinden.
Neue Homepage online
Schön, dass wir Sie auf unserer neuen Homepage begrüßen dürfen. Hier finden Sie ab sofort aktuelle Informationen!
Die Deutsch-Französische-Gesellschaft Münster-Sarmsheim e. V. zählt zur Zeit; 780 Mitglieder.
Allen neuen Mitgliedern ein herzliches Willkommen in unserer Gesellschaft!
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